Was ist zu tun bei einem Todesfall
Selig die Trauernden…
Der Tod ist ein Schnitt.
Er trennt Menschen.
Er zerschneidet Bindungen.
Er zerbricht Herzen.
Manchmal plötzlich und unvorbereitet,
manchmal langsam und vorbereitet.
Der Tod tut weh.
Abschied und Trennung schmerzen.
Tränen und Trauer,
Weinen und Klagen gehören zum Tod.
… denn sie werden getröstet werden.
Doch es gibt Trost.
Den Trost durch Menschen
in ihren Gesten der Anteilnahme und des Mitleids.
Den Trost durch den Glauben
mit seinen österlichen Bildern
der Hoffnung und Verwandlung.
Den Trost der Gemeinschaft der Kirche
in ihren Gebeten und gottesdienstlichen Feiern.
Den Trost durch die Tradition
Mit ihrem Brauchtum und ihren Ritualen
der Trauer eine Form zu geben.
Und die tröstende Kraft des Glaubens zu erleben,
dazu wollen die vorliegenden Anregungen eine Hilfe sein.
Bestattungsreglement
Vikar Joachim Cavicchini und Pastoralassistentin Anna Furger teilen sich die Bestattungsfeiern gemäss eines festgelegten Wochenplanes.
Bestattungsfeiern müssen ab dem Todestag innerhalb von 14 Tagen stattfinden. Sie können von Dienstag bis Freitag entweder am Morgen um 10.00 Uhr oder am Nachmittag um 14.00 Uhr angesetzt werden und am Samstagmorgen.
Seelsorge und Sterbebegleitung
Liegt ein Mensch im Sterben kann die Seelsorge und/ oder die Sterbebegleitung über das Pfarramt (041 670 11 32) angefordert werden.
Ist der Tod eines Menschen erfolgt, orientiert man…
- den Haus- oder Notfallarzt
- das Bestattungsinstitut
Röthlin, Sachseln (041 662 29 00)
Zumstein, Sarnen (041 660 14 18)
- den Seelsorger Pfarramt Alpnach (041 670 11 32 → Taste 3)
Vikar Joachim Cavicchini
Pastoralassistentin Anna Furger
Das Bestattungsinstitut
Das Bestattungsinstitut besorgt die Einsargung, die Überführung in die Totenkapelle und/oder ins Krematorium Luzern und im Falle einer Kremation die Rückführung der Urne in die Totenkapelle. Es besorgt das Grabkreuz.
Pfarramt Alpnach
Bitte melden Sie einen Todesfall telefonisch an unter
041 670 11 32 (Begrüssungschlaufe Taste 3 wählen).
Ein Seelsorger oder eine Seelorgerin nimmt die Meldung des Todesfalls entgegen. Mit den Angehörigen werden die Termine für die Bestattungsfeier und für die Besprechung des Abschiedsgottesdienstes vereinbart.
Das Pfarramt Alpnach ist zuständig für die Administration der Bestattungsfeierlichkeiten.
Die Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für den Friedhof Alpnach. Der Todesfall soll durch Angehörige der Gemeindeverwaltung Alpnach (041 672 96 96) oder dem Zivilstandsamt Obwalden in Sarnen (041 666 35 65) mitgeteilt werden. Einzureichen sind: Todesbescheinigung des Arztes, Familienbüchlein, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.
Die Bestattungsorte auf dem Friedhof Alpnach
Der Friedhof Alpnach liegt rund um die Pfarrkirche. Er steht in gleicher Weise allen Verstorbenen zur Bestattung offen.
Es gibt folgende Bestattungsmöglichkeiten:
-das Reihen-oder Familiengrab zur Bestattung eines Sarges (Erdbestattung)
-das Urnengrab zur Bestattung einer Urne
-das Gemeinschaftsgrab zur Bestattung der Asche (ohne Urnengefäss)
-die Bestattung einer Urne in ein bereits bestehendes Grab
Totengeläut oder "Chlänke"
Erfolgt die Meldung eines Todesfalls an das Pfarramt, wird sie baldmöglichst durch das Läuten der Kirchenglocke der ganzen Gemeinde verkündet. Dies erfolgt in der Regel um 10.00 Uhr. Läutet die Totenglocke zweimal (mit Absetzung) handelt es sich um eine Frau oder ein Mädchen. Läutet sie dreimal (mit Absetzung) ist es ein Mann oder ein Knabe.
Der Begräbnisgottesdienst
Der Begräbnisgottesdienst findet von Dienstag bis Samstag um 10.00 Uhr statt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Begräbnisfeier von Dienstag bis Freitag um 14.00 Uhr festzulegen.
Zuerst wird der Gottesdienst in der Pfarrkirche gefeiert und anschliessend erfolgt die Beisetzung auf dem Friedhof.
Das Fürbittgebet
Es gehört zur Tradition der Kirche, dass am Vorabend des Bestattungstages um 19.30 Uhr ein Fürbittgebet in der Pfarrkirche abgehalten wird. Dieses kann auch in den Kapellen Schoried oder Alpnachstad stattfinden.
Der Dreissigste
Nach ungefähr einem Monat wird in Erinnerung an die verstorbene Person der Dreissigste abgehalten. Der Dreissigste wird auf einen regulären Sonntagsgottesdtienst um 09.30 Uhr terminiert.
Gedächtnisse
Erstjahrzeit, Gedächtnisse und Stiftmessen werden jeweils im Gottesdienst am Sonntag um 09.30 Uhr gehalten. An hohen Feiertagen wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten finden keine Gedächtnisse statt. Für weitere Informationen zu den Stiftmessen und Legaten wende man sich an das Pfarramt.